Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Bootscenter Radig.
I. Geltungsbereich
Nachfolgende Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen Käufern und der Firma Bootscenter Radig zustande kommen. Durch seine Unterschrift unter das Angebot/ Bestellung bestätigt der Käufer, daß er die allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und zum Gegenstand des zwischen ihm und der Firma Bootscenter Radig zu schließenden Vertrages machen will.
II. Vertragsschluss
Die Firma Bootscenter Radig bietet ihre Produktpalette in Informationsschriften und in anderer Form an. Die Firma Bootscenter Radig ist bemüht, die so angebotenen Produkte zu den entsprechenden Preisen verkaufen zu können. Ihre Produktinformationen stellen jedoch keine Angebote im Rechtssinne dar. Sie stellen im Rechtssinn Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar.
Der Käufer bietet durch Ausfüllung und Unterschrift des Formulars Angebot/ Bestellung der Firma Bootscenter Radig den Abschluss eines Kaufvertrages an.
Die Firma Bootscenter Radig behält sich vor, das so erhaltene Angebot anzunehmen oder durch Vornahme entsprechender Änderungen, etwa bei geänderten Preisen oder geänderten Produkten das Angebot des Käufers abzulehnen und selbst ein eigenes Angebot vorzunehmen.
Bei Bestellungen durch das Internet, ist die Absendung der Bestellung bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.
Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben, Bezeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichtsmaß und Leistungsbeschreibungen sind somit unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Firma Bootscenter Radig nicht für die Richtigkeit der in Bezug genommenen Unterlagen.
III. Preis
Der Kaufpreis (brutto) sowie die Fracht- und Verpackungskosten sind bei Anlieferung der gekauften Anlage sofort fällig. Der anliefernde Spediteur ist, wenn die Firma Bootscenter Radig in ihrer Bestätigung der Bestellung nichts anderes mitteilt, zur Entgegennahme des Kaufpreises berechtigt.
Er ist weiterhin berechtigt, wenn der Käufer nicht bereit oder in der Lage ist, den Kaufpreis zu bezahlen, die Ware wieder mitzunehmen.
Die hierdurch entstehenden Kosten fallen dem Käufer zur Last.
IV. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und der Fracht- und Transportkosten im Eigentum der Firma Bootscenter Radig.
V. Lieferbedingungen
Die Firma Bootscenter Radig teilt dem Käufer den voraussichtlichen Liefertermin der gekauften Ware mit der Angebotsbestätigung mit. Sie versucht hierbei ein vom Käufer mit dem Angebot/ Bestellung - möglicherweise - gemachten Terminvorschlag einzuhalten. Sie ist hieran jedoch nicht gebunden.
Ist der Käufer mit dem angebotenen Liefertermin nicht einverstanden, hat er unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden dies der Firma Bootscenter Radig schriftlich oder per Telefax mitzuteilen. Für diesen Fall setzt er sich weiterhin telefonisch mit der Firma Bootscenter Radig in Verbindung, um einen Liefertermin abzusprechen.
Der Liefertermin (Datum und Uhrzeit) versteht sich so, daß in einem Zeitfenster, die Ware geliefert wird.
Die Firma Bootscenter Radig kann diesen Termin (insbesondere aufgrund der Straßenverkehrssituation) jedoch nicht als Fixtermin garantieren. Kann sie den Liefertermin nicht einhalten, ist sie bemüht, den Käufer entsprechend zu informieren und einen anderen Liefertermin zu vereinbaren.
Weitere Rechte entstehen aus der - möglichen - Nichteinhaltung des Liefertermins dem Kunden jedoch nicht.
Verspätete Lieferungen/ Nachlieferungen von Kleinteilen oder Zubehör können einen Lieferverzug unter keinen Umständen begründen.
Nimmt der Käufer die gekaufte Ware nicht innerhalb des Liefertermins ab, so befindet er sich in Annahmeverzug. Dies gilt auch, wenn er bei Lieferung nicht bereit oder in der Lage ist, den vereinbarten Kaufpreis nebst Fracht- und Transportkosten zu bezahlen.
Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Bootscenter Radig alle durch diesen Annahmeverzug entstehenden Kosten und Aufwendungen zu ersetzen. Dies gilt insbesondere für angefallene Transport- und Verpackungskosten.
VII. Gewährleistung
Sollten seitens des Käufers Gewährleistungsrechte gemäß den kaufrechtlichen Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dort insbesondere ßß 433 ff. bestehen, so ist die Firma Bootscenter Radig berechtigt, bevor der g-Käufer von seinen gesetzlichen Rechten auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz Gebrauch macht, nach ihrer Wahl nachzubessern oder einwandfreien Ersatz zu liefern.
Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so hat der Käufer die Rechte des BGB.
Die Ausübung von Gewährleistungsrechten seitens des Käufers setzen jedoch voraus, daß er den - möglichen - Mangel der Firma Bootscenter Radig schriftlich oder per Telefax angezeigt hat. Die Frist zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung für die Firma Bootscenter Radig beträgt 2 Wochen ab Erhalt der Mängelanzeige.
VIII. Salvatorische Klausel
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte Zweck erreicht wird bzw. soweit dies nicht möglich ist, durch eine Neubestimmung zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.